Erbrecht

Erbrecht

In Deutschland ist das Erbrecht im Fünften Buch des BGB geregelt.

Mit Wirkung ab 1. Januar 2010 wird das Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts umgesetzt.

Hauptpunkte der Änderungen des Erbrechts ab 2010 sind:

  • Pflegeleistungen im Bereich der Pflege von Eltern und Großeltern werden im Erbrecht besser berücksichtigt.
  • Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (außer wenigen Ausnahmen) angepasst.

Wenn kein Testament errichtet wurde, ist die Erbfolge gesetzlich festgelegt:

  • Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel, Urenkel.
  • Nicht eheliche, eheliche und adoptierte Kinder sind in der ersten Ordnung gleichgestellt.
  • Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten.
  • Erben dritter Ordnung sind Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine.
  • Wer in der ersten, der zweiten oder dritten Ordnung verschiedenen Stämmen angehört, erhält den in jedem dieser Stämme ihm zufallenden Anteil. Jeder Anteil gilt als besonderer Erbteil
  • Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Gesetzliche Erben der fünften Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
  • Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.
  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden im Erbrecht verheirateten Paaren weitgehend gleichgestellt.
  • usw.

Nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden können vererbt werden.
Ein Erbeberechtigter kann daher ein Erbe auch ausgeschlagen, d.h. abgelehnt werden

In allen Erbrechtsfragen sollten Sie sich von einem Juristen beraten lassen.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie z. B. unter:

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