Testament

Brauche ich ein Testament ?

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag. Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Diese Erbfolge entspricht nicht notwendigerweise den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann.

Zum Beispiel regelt die gesetzliche Erbfolge, dass in einer kinderlosen Ehe die Eltern neben dem überlebenden Ehegatten erben werden und mit diesem eine Erbengemeinschaft bilden. Oft stimmt auch die gesetzliche Regelung, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben und somit auch hier eine Erbengemeinschaft bilden, nicht mit dem letzten Willen des Erblassers überein. Wer dies vermeiden möchte, muss die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln.

Für die Errichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung. Der Erblasser kann nach dem BGB in zwei ordentlichen Formen testieren, und zwar in Form des öffentlichen (notariellen) Testaments oder des holographischen (handschriftlichen) Testaments. Quelle: Brockhaus, BGB

  • In allen Erbrechtsfragen sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
  • Bestattungswünsche sollten nicht in einem Testament vermerkt werden. In der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Ihre Wünsche würden dann nicht mehr zu erfüllen sein.
  • Wenn Sie eine Beisetzung im RuheForst wünschen, finden Sie im Bereich „RuheForst Konzept“ einige Informationen zum Erwerb eines RuheBiotops.

Weite Informationen zum Thema Erbrecht und Testament finden Sie z. B. unter:  www.verzeichnis-sozialrecht.de

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