Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Sie sollten ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht für einen oder mehrere Vertraute verbinden. Auf diese übertragen Sie so die Wahrnehmung Ihres Willens im Bedarfsfall. Ihre Vertreter sind an ihre Wünsche gebunden, so wie Sie diese in der Patientenverfügung niedergeschrieben haben.
Geht es um den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, wird die Entscheidung Ihrer Bevollmächtigten vom Betreuungsgericht geprüft.
Im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie auch bestimmen, wer zum Beispiel Ihre finanziellen Dinge regeln darf, wenn Sie es nicht können. Keineswegs sind automatisch die nahen Angehörigen zuständig. Ohne Ihre vorsorgende Vollmacht kann das Gericht einen Betreuer bestimmen.
Eine notarielle Beglaubigung ist erforderlich, wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht regeln, dass der Bevollmächtigte über Ihren Immobilienbesitz verfügen soll.
Möglich und auch meist notwendig ist die Vertretung in folgenden Angelegenheiten:
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögensverwaltung
- Behörden
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz. www.bmj.bund.de