Friedhofssatzung
Friedhofssatzung
Der RuheForst Wildenburger Land in der Trägerschaft der Ortsgemeinde ist ein kommunaler öffentlicher Friedhof und es sind ausschließlich Urnenbestattungen zulässig.
Die gesamte Verwaltung des Friedhofes obliegt dem RuheForst Wildenburger Land über eine Dauer von 99 Jahren, beginnend im Jahr 2006 und endend im Jahr 2105.
