Umbettung in den RuheForst

Umbettung in den RuheForst

Wann ist eine Umbettung in den RuheForst möglich?

Nur ausnahmsweise dürfen Umbettungen auf einen anderen Friedhof erfolgen, da die Totenruhe nicht gestört werden soll. Die RuheFristen für Urnengräber betragen je nach Friedhofsordnung 15 – 25 Jahre.

Eine Umbettung wird meistens nur genehmigt, wenn ein wichtiges öffentliches Interesse oder triftige private Gründe vorliegen.

Der Wille des Verstorbenen ist unbedingt für eine Umbettung zu berücksichtigen. Maßgeblich ist, wo der Verstorbene seine Grabstätte wollte. Kann dieser Wille nicht festgestellt werden, darf auch der nächste Angehörige aus den z. B. wichtigen nachstehenden privaten Gründen eine Umbettung beantragen:

  • wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z.B. wegen hohen Alters oder Gebrechlichkeit oder
  • wenn Verstorbene in ein Familiengrab zusammengeführt werden sollen

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag mit Begründung
  • Sterbeurkunde
  • Zustimmung der Angehörigen
  • Nachweis der neuen Grabstätte (kann bei RuheForst angefordert werden)

Es bietet sich auch die Möglichkeit, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen eine Urne aus einem Urnengrab oder einer Urnenmauer umzubetten. Bevor die Behörden die Grabfelder eingeebnet haben bzw. Urnenwände freigegeben werden, muss rechtzeitig vor Ablauf der Ruhefristen der Antrag auf Umbettung in den RuheForst gestellt werden,.

Für jede Umbettung benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft auch bei den notwendigen Formalitäten.

Bitte stellen Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung den in der Anlage vorbereiteten Antrag auf Umbettung der Urne.

Bitte tragen Sie die erforderlichen Daten in den Nachweis über das Nutzungsrecht an einem RuheBiotop im RuheForst Wildenburger Land ein. Außerdem fügen Sie bitte den Unterlagen eine Sterbeurkunde hinzu.

Einen Antrag Umbettung der Urne finden Sie hier.

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